Online-Seminar – FAO-geignet – deutscher HUB des „European Law Institute“ und ARGE IWR des DAV
8. Oktober 2021 – 14:30 - 17:30
Das „European Law Institute“ (gegründet 2011) mit Sitz in Wien sieht es als eine seiner wesentlichen Aufgaben an, in der juristischen Öffentlichkeit für ein vertieftes Verständnis des Europäischen Rechts zu sorgen. Dazu gehören neben zahlreichen Forschungsprojekten auch immer wieder Seminarveranstaltungen, die die neuesten Entwicklungen des europäischen Rechts beleuchten. Dies gilt zumal dann, wenn es sich um die Umsetzung wesentlicher Richtlinien in nationales Recht handelt. Auf nationaler Ebene haben die einzelnen Komitees (HUB) diese Aufgabe übernommen.
Die Vertreter des deutschen HUB des „European Law Institute“ und der Vorstand der ARGE „Internationales Wirtschaftsrecht“ des DAV bieten aus diesem Grund ein online-Seminar an, das sich mit zentralen Fragen der Umsetzung der Richtlinie 2019/770 (Digitale Inhalte – BGBl. 2021, 2123) und der damit korrespondierenden Richtlinie 2019/771 (Warenkauf – BGBl. 2021, 2133) in deutsches Recht befasst. Beide sind wesentlicher Teil eines neuen europäischen digitalen Verbraucherprivatrechts, das sich mit Sicherheit auch auf den b2b-Verkehr auswirken wird. Beide Gesetze treten am 1.1.2022 in Kraft.
WICHTIG >> Das Seminar ist FAO-geeignet (§ 15 Abs. 2 FAO)
Uhrzeit | Programm |
---|---|
14,30 – 14,45h |
Einführung: |
14,45 – 15,15h |
Die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie im deutschen (Verbraucher-) Kaufrecht“ – Hat der deutsche Gesetzgeber seine Aktualisierungspflicht erfüllt? |
15,15 – 15,40h |
Diskussion |
16,40 – 17,15h |
Digitale Inhalte und Dienstleistungen: Mangelbegriff und Rechtsbehelfe |
17,15 – 17,30h |
Diskussion |
17,30h |
Schlusswort |
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Die Teilnahme an diesem Seminar ist kostenfrei!