Die Aufschubentscheidung nach Art. 17 Abs. 4 MMVO

Bei Gerüchten im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen.
Diskutiert wird in diesem Zusammenhang vor allem darüber, wann ein Gerücht ausreichend präzise ist. Kaum erörtert werden dagegen die Auswirkungen von Gerüchten auf die Möglichkeit, eine Ad hoc-Veröffentlichung aufzuschieben, wenn schon vor Entscheidung über den Aufschub Gerüchte im Markt kursieren.

Die Aufschubentscheidung nach Art. 17 Abs. 4 MMVO

Bei Gerüchten im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang vor allem darüber, wann ein Gerücht ausreichend präzise ist. Kaum erörtert werden dagegen die Auswirkungen von Gerüchten auf die Möglichkeit, eine Ad hoc-Veröffentlichung aufzuschieben, wenn schon vor Entscheidung über den Aufschub Gerüchte im Markt kursieren.