Enormer Wissens- und Erfahrungsschatz

Die Referent*innen der ARGE IWR sind Praktiker*innen

Sie bringen einen enormen Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts mit. Zentralveranstaltung der ARGE IWR in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) ist der jährlich stattfindende „Internationale Wirtschaftsrechtstag“ (IWRT).

10. Internationaler Wirtschaftsrechtstag
7.- 8. November 2024 – Save the Date
Aktuelle Seminare der DAA finden Sie hier

Die Referent*innen der ARGE IWR sind Praktiker*innen

 

Sie bringen einen enormen Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts mit. Zentralveranstaltung der ARGE IWR in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) ist der jährlich stattfindende „Internationale Wirtschaftsrechtstag“ (IWRT).

9. Internationaler Wirtschaftsrechtstag
9.- 10. November 2023 – Save the Date
Aktuelle Seminare der DAA finden Sie hier

 

 

Online- und Präsenzveranstaltungen

Selbststudium und Lernerfolgskontrolle

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seines Fachgebietes im Umfang von 15 Zeitstunden gem. § 15 FAO verlangt. Bis zu 5 Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Für die Fortbildung eignen sich insbesondere die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht. So deckt der jährlich im November stattfindende Internationale Wirtschaftsrechtstag 10 Fortbildungsstunden ab. 5 Zeitstunden können durch das Studium der im Verlag C.H. BECK erscheinenden Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ) mit anschließender Lernkontrolle nachgewiesen werden (www.iwrz.de). Dies geschieht unter Einsatz eines Online-Moduls der DeutschenAnwaltAkademie, über das Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht Verständnisfragen zu ausgesuchten, in der IWRZ veröffentlichten Beiträgen beantworten können. Studium der Beiträge und (richtige) Beantwortung der Verständnisfragen gelten als erfolgreiches Selbststudium im Sinne der FAO und werden von der Deutschen AnwaltAkademie auf der Grundlage vorgegebener Zeittakte den Nutzern bestätigt. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft finden die Beiträge und Kontrollaufgaben auf dem Portal www.faocampus.de. Für die Registrierung benötigen Sie lediglich Ihre DAV-Mitgliedsnummer. Und es gibt noch viele weitere Veranstaltungen, die sich als Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 15 FAO qualifizieren – schauen Sie einfach unter Veranstaltungen.

Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.

Wissens- und Erfahrungsschatz

Die Referent*innen der Veranstaltungen der ARGE IWR sind Praktiker*innen und bringen einen enormen Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts mit. Die Veranstaltungen werden in der Regel in Zusammenarbeit mit internationalen oder nationalen Anwaltsvereinigungen wie der Union Internationale des Avocats (UIA), der Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA) und der Association Française des Conseils d’Éntreprises (ACE), sowie mit anderen Organisationen wie der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit durchgeführt. Zentralveranstaltung der ARGE IWR in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie (DAA) ist der jährlich stattfindende „Internationale Wirtschaftsrechtstag“ (IWRT).

Kontakte knüpfen

Vernetzung

Wissens- und Erfahrungsschatz

Aus- und Fortbildung

Zusätzliche Qualifikation

Fachanwalt · Fachanwältin

IWRZ-Archiv

Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht

Kooperation ERA

Netzwerk I Europäischen Rechtsakademie

Online- und Präsenzveranstaltungen

Selbststudium und Lernerfolgskontrolle

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seines Fachgebietes im Umfang von 15 Zeitstunden gem. § 15 FAO verlangt. Bis zu 5 Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Für die Fortbildung eignen sich insbesondere die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht. So deckt der jährlich im November stattfindende Internationale Wirtschaftsrechtstag 10 Fortbildungsstunden ab. 5 Zeitstunden können durch das Studium der im Verlag C.H. BECK erscheinenden Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ) mit anschließender Lernkontrolle nachgewiesen werden (www.iwrz.de). Dies geschieht unter Einsatz eines Online-Moduls der DeutschenAnwaltAkademie, über das Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht Verständnisfragen zu ausgesuchten, in der IWRZ veröffentlichten Beiträgen beantworten können. Studium der Beiträge und (richtige) Beantwortung der Verständnisfragen gelten als erfolgreiches Selbststudium im Sinne der FAO und werden von der Deutschen AnwaltAkademie auf der Grundlage vorgegebener Zeittakte den Nutzern bestätigt. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft finden die Beiträge und Kontrollaufgaben auf dem Portal www.faocampus.de. Für die Registrierung benötigen Sie lediglich Ihre DAV-Mitgliedsnummer. Und es gibt noch viele weitere Veranstaltungen, die sich als Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 15 FAO qualifizieren – schauen Sie einfach unter Veranstaltungen.

Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.

Wissens- und Erfahrungsschatz

Die Referenten der Veranstaltungen der ARGE IWR sind Praktiker und bringen einen enormen Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts mit. Die Veranstaltungen werden in der Regel in Zusammenarbeit mit internationalen oder nationalen Anwaltsvereinigungen wie der Union Internationale des Avocats (UIA), der Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA) und der Association Française des Conseils d’Éntreprises (ACE), sowie mit anderen Organisationen wie der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit durchgeführt. Zentralveranstaltung der ARGE IWR in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie (DAA) ist der jährlich stattfindende „Internationale Wirtschaftsrechtstag“ (IWRT).