Kurz gefragt

Im Gespräch mit Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

IWR: Das Internationale Wirtschaftsrecht hat Ihre berufliche Laufbahn geprägt: Was finden Sie daran besonders faszinierend?

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: Ich bin Europäerin und schon im Studium habe ich Europarecht gewählt und für die Promotion ein rechtsvergleichendes Thema. Damals hieß dies tatsächlich an die Universitäten und in die Bibliothek des EuGH reisen, Kollegen am EIPA um Unterstützung zu Quellen zu deren nationalen Regelungen bitten und zum Teil mühsam Übersetzungen für die Sprachen der Mitgliedsstaaten zu finden.

IWR: Wie kamen Sie zu diesem Rechtsgebiet?

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: Nach dem zweiten Staatsexamen entschied ich mich gegen eine Laufbahn bei den EU-Institutionen und begann in einer mittelständisch international arbeitenden auf Wirtschafts- und Sanierungsrecht spezialisierten Kanzlei. Bald gewannen das Internet und die Rechtsfragen rund um IT so an Bedeutung, dass ich meinen Fokus nach dort verschob. Das IT-Recht ist per se international. Seit 2009 war ich für den DAV viel für die Initiative Law Made in Germany unterwegs und habe den DAV Portugal initiiert.

IWR: Die ARGE IWR bietet …

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: … fundierte Fortbildung, Raum zum Netzwerken und internationale Kontakte und Freundschaften und immer den Blick von außen auf das deutsche Wirtschaftsrecht und damit oft die Erkenntnis, woanders läuft es anders aber eben auch.

IWR: Die Fachanwaltsbezeichnung IWR bietet …

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: … eine nach außen wahrnehmbare Spezialisierung, welche an die Person gebunden ist und sich nicht aus der Reputation einer Kanzlei ableitet. Diese Qualifikation können die KollegInnnen überall mit hinnehmen. Dabei bietet der Lehrgang eine breitere Perspektive als ggf. gleichförmige Mandate in größeren Kanzleien. Dies bringt Ideen für eine ganz eigene Spezialisierung und Nischen. Auch die damit verbundene Fortbildungspflicht eröffnet ganz automatisch den Blick über den Tellerrand und eine aktuelle Themenvielfalt.

IWR: Vielen Dank für die interessanten Einblicke!

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

Vorsitz des Geschäftsführenden Ausschusses,
zentrale Zustän­digkeit für den Internationalen Wirtschaftsrechtstag,
Kooperation mit DAV-Auslandsvereinen

Rechtsanwältin, Fachanwältin IT-Recht
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
Seydlitzstraße 1 A
10557 Berlin

anfrage@dr-auer.de

Kurz gefragt

Im Gespräch mit Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

IWR: Das Internationale Wirtschaftsrecht hat Ihre berufliche Laufbahn geprägt: Was finden Sie daran besonders faszinierend?

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: Ich bin Europäerin und schon im Studium habe ich Europarecht gewählt und für die Promotion ein rechtsvergleichendes Thema. Damals hieß dies tatsächlich an die Universitäten und in die Bibliothek des EuGH reisen, Kollegen am EIPA um Unterstützung zu Quellen zu deren nationalen Regelungen bitten und zum Teil mühsam Übersetzungen für die Sprachen der Mitgliedsstaaten zu finden.

IWR: Wie kamen Sie zu diesem Rechtsgebiet?

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: Nach dem zweiten Staatsexamen entschied ich mich gegen eine Laufbahn bei den EU-Institutionen und begann in einer mittelständisch international arbeitenden auf Wirtschafts- und Sanierungsrecht spezialisierten Kanzlei. Bald gewannen das Internet und die Rechtsfragen rund um IT so an Bedeutung, dass ich meinen Fokus nach dort verschob. Das IT-Recht ist per se international. Seit 2009 war ich für den DAV viel für die Initiative Law Made in Germany unterwegs und habe den DAV Portugal initiiert.

IWR: Die ARGE IWR bietet …

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: … … fundierte Fortbildung, Raum zum Netzwerken und internationale Kontakte und Freundschaften und immer den Blick von außen auf das deutsche Wirtschaftsrecht und damit oft die Erkenntnis, woanders läuft es anders aber eben auch.

IWR: Die Fachanwaltsbezeichnung IWR bietet …

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: … … eine nach außen wahrnehmbare Spezialisierung, welche an die Person gebunden ist und sich nicht aus der Reputation einer Kanzlei ableitet. Diese Qualifikation können die KollegInnnen überall mit hinnehmen. Dabei bietet der Lehrgang eine breitere Perspektive als ggf. gleichförmige Mandate in größeren Kanzleien. Dies bringt Ideen für eine ganz eigene Spezialisierung und Nischen. Auch die damit verbundene Fortbildungspflicht eröffnet ganz automatisch den Blick über den Tellerrand und eine aktuelle Themenvielfalt.

IWR: Vielen Dank für die interessanten Einblicke!