Kurz gefragt

Im Gespräch mit Maximilian Krämer LL. M.

IWR: Mit dem Internationalen Wirtschaftsrecht sind Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn in Berührung gekommen: Was finden Sie daran besonders fanszinierend?

Maximilian Krämer LL.M.: Das Zusammenleben in unserer globalisierten Welt ist maßgeblich vom Austausch miteinander und Verständnis füreinander geprägt. Dies trifft ebenso auf die Formen der wirtschaftlichen grenzüberschreitenden Begnungen insbesondere im rechtlichen Kontext zu. Gerade die übergreifende Betrachtung des Zusammenwirkens von nationalen und völkerrechtlichen, privat-, öffentlich-, und steuerrechtlichen Rechtsnormen übt dabei eine Faszination aus, der man sich nur schwerlich entziehen kann und die in der Zukunft immer relevanter wird.

IWR: Wie kamen Sie zu diesem Rechtsgebiet?

Maximilian Krämer LL.M.: Schon während des Studiums und des Referendariats hat mich das Steuerrecht und nachfolgend das Steuerstrafrecht begeistert. Insbesondere im Steuerstrafrecht sind grenzüberschreitende Fragen und strafrechtlich relevante Sachverhalte keine Seltenheit, ebenso wie steuerlich optimierte Gesellschaftskonstruktionen oder die immer wichtiger werdenden Themenfelder mit Auslandsbezug wie Remote Work, Workation und ausländische Betriebsstätten. Zudem bin ich seit 2021 für die einzige in Deutschland existierende Interessensvertretung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern sowie Referendarinnen und Referendaren, dem FORUM Junge Anwaltschaft im DAV als Vorsitzender ehremamtlich tätig. In diesem Rahmen bin ich auch grenzüberschreitend und international unterwegs, beispielsweise bei der EYBA – der European Young Bar Association. Auch die Inspiration und Dynamik aus diesen Begegnungen, der Blick auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten gaben mir den Anstoß mich im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht zu engagieren.

IWR: Die ARGE IWR bietet …

Maximilian Krämer LL.M.: … ein menschlich und fachlich inspirierendes Netzwerk, das dazu einlädt mit Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland Kontakte zu knüpfen und aktuelle Entwicklungen im grenzüberschreitenden, Internationalen Wirtschaftsrecht aktiv zu begleiten.

IWR: Die Fachanwaltsbezeichnung IWR bietet …

Maximilian Krämer LL.M.: … vor allem jüngeren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit ihre individuellen fachlichen Kenntnisse im Internationalen Wirtschaftsrecht auch nach außen hin zu manifestieren. Insbesondere für Boutique-Kanzleien können Kolleginnen und Kollegen mit dem entsprechenden Fachanwaltstitel ein wirkliches Alleinstellungsmerkmal darstellen, welches in der eigenen Mandatsbearbeitung als auch in der Akquise von neuen Mandanten hilft.

IWR: Vielen Dank für die interessanten Einblicke!

Maximilian Krämer LL. M.

Zuständigkeit für den IWR-Campus, Kontakt zu FORUM Junge Anwaltschaft im DAV

Rechtsanwalt | Partner
Maximilian Krämer LL.M.
Adalbertstraße 110
80798 München

kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

 

Kurz gefragt

Im Gespräch mit Maximilian Krämer LL. M.

IWR: Mit dem Internationalen Wirtschaftsrecht sind Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn in Berührung gekommen: Was finden Sie daran besonders fanszinierend?

Maximilian Krämer LL.M.: Das Zusammenleben in unserer globalisierten Welt ist maßgeblich vom Austausch miteinander und Verständnis füreinander geprägt. Dies trifft ebenso auf die Formen der wirtschaftlichen grenzüberschreitenden Begnungen insbesondere im rechtlichen Kontext zu. Gerade die übergreifende Betrachtung des Zusammenwirkens von nationalen und völkerrechtlichen, privat-, öffentlich-, und steuerrechtlichen Rechtsnormen übt dabei eine Faszination aus, der man sich nur schwerlich entziehen kann und die in der Zukunft immer relevanter wird.

IWR: Wie kamen Sie zu diesem Rechtsgebiet?

Maximilian Krämer LL.M.: Schon während des Studiums und des Referendariats hat mich das Steuerrecht und nachfolgend das Steuerstrafrecht begeistert. Insbesondere im Steuerstrafrecht sind grenzüberschreitende Fragen und strafrechtlich relevante Sachverhalte keine Seltenheit, ebenso wie steuerlich optimierte Gesellschaftskonstruktionen oder die immer wichtiger werdenden Themenfelder mit Auslandsbezug wie Remote Work, Workation und ausländische Betriebsstätten. Zudem bin ich seit 2021 für die einzige in Deutschland existierende Interessensvertretung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern sowie Referendarinnen und Referendaren, dem FORUM Junge Anwaltschaft im DAV als Vorsitzender ehremamtlich tätig. In diesem Rahmen bin ich auch grenzüberschreitend und international unterwegs, beispielsweise bei der EYBA – der European Young Bar Association. Auch die Inspiration und Dynamik aus diesen Begegnungen, der Blick auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten gaben mir den Anstoß mich im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht zu engagieren.

IWR: Die ARGE IWR bietet …

Maximilian Krämer LL.M.: … ein menschlich und fachlich inspirierendes Netzwerk, das dazu einlädt mit Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland Kontakte zu knüpfen und aktuelle Entwicklungen im grenzüberschreitenden, Internationalen Wirtschaftsrecht aktiv zu begleiten.

IWR: Die Fachanwaltsbezeichnung IWR bietet …

Maximilian Krämer LL.M.: … vor allem jüngeren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit ihre individuellen fachlichen Kenntnisse im Internationalen Wirtschaftsrecht auch nach außen hin zu manifestieren. Insbesondere für Boutique-Kanzleien können Kolleginnen und Kollegen mit dem entsprechenden Fachanwaltstitel ein wirkliches Alleinstellungsmerkmal darstellen, welches in der eigenen Mandatsbearbeitung als auch in der Akquise von neuen Mandanten hilft.

IWR: Vielen Dank für die interessanten Einblicke!