Aktuelle strafrechtliche Entscheidungendes EuGH – Teil I
Das Strafrecht ist im Kern ureigenste Angelegenheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Insbesondere der unionsrechtliche Einfluss auf das materielle Strafrecht war bislang stark begrenzt und reduzierte sich im Wesentlichen auf die vielen Richtlinien und Verordnungen anzutreffenden Aufträge an die Mitgliedstaaten, Vorschriften über Sanktionen für Verstöße festzulegen.