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Die Reform des französischen Vertrags- und Schuldrechts – Möglichkeiten und Risiken

Das neue französische Vertragsrecht wurde mit Spannung erwartet und wird nunmehr am 1. Oktober
2016 in Kraft treten. Für Wirtschaftsakteure ist es unerlässlich, sich rechtzeitig mit den neuen
Bestimmungen vertraut zu machen, die mit Anpassungen von Vertragsmodellen, bestehenden
Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen im deutsch-französischen Geschäftsverkehr
verbunden sein werden. Einige der neuen Vorschriften weisen interessante Parallelen zum deutschen
Recht auf – ein Umstand, der den Umgang mit der Reform aus deutscher Sicht möglicherweise
erleichtern wird.

Details und Anmeldung.