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Nach langen und kontro­versen Debatten ist die Europäische Verbands­kla­ge­richtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1828) beschlossen und am 04.12.2020 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Seitdem tickt die Uhr: Den Mitglied­staaten verbleiben 2 Jahre Zeit für die Umsetzung in ihr nationales Recht. Wie könnte das BMJV die Richtlinie vorteilhaft umsetzen? Wie sollten sich Verbrau­cher­ver­treter und Unternehmen positio­nieren? Was sind die Interessen der Anwalt­schaft? Wie stellen sich andere Mitglied­staaten auf?

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Teilnah­me­ge­bühren
DAV-Mitglied: 120,00 €
Nichtmitglied: 160,50 €
Mitglieder FORUM Junge Anwalt­schaft/ReNo/ReFa: 70,50 €
Studentin/Student/Referendarin/Referendar: kostenfrei

Veranstaltungsort Online-Seminar im virtuellem Raum
Veranstalter Arbeits­ge­mein­schaft Interna­tionales Wirtschaftsrecht · Ausschuss Zivilverfahrensrecht · Initiative Law made in Germany