Englisch als Vertragssprache: Fallstricke und Fehlerquellen
8. Juni 2018 – 11:00 - 12:30
Deutscher Anwaltstag 2018
Nicht nur internationale, sondern auch zunehmend Wirtschaftsverträge zwischen deutschen Parteien werden in englischer Sprache abgefasst, und dies auch dann, wenn der Vertrag und seine Auslegung deutschem Recht unterliegt. So führt gerade das englische Sprachstatut bei Geltung deutschen Rechts zu mehr Missverständnissen, Fehlerquellen und Fallstricken als bei deutschen Vertragstexten. Viele Gerichts- und vor allem Schiedsgerichtsverfahren haben ihren Ursprung in der falschen, unzureichenden und missverständlichen Verwendung der englischen Sprache in Verträgen.
Referenten: Prof. Stefan Vogenauer / Frankfurt, Dr. Volker Triebel / Düsseldorf
Moderation: Dr. Jan Curschmann / Hamburg
Ort: Dorint Hotel, Ebene 2 (Durchgang vom CC Rosengarten), Raum Maurice Ravel