Das Thema Unternehmensnachfolge ist hochaktuell!

Die Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht hat dieses Thema aufgegriffen und nach einer volkswirtschaftlichen Übersicht durch Frau Dr. Schlepphorst vom IfM die rechtlichen und steuerrechtlichen Strukturen eines solchen „generational transfer“ in einem Doppelworkshop behandelt.

Workshops der Arge IWR I Deutscher Anwaltstag 2022

Das Thema Unternehmensnachfolge ist hochaktuell!

Die Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht hat dieses Thema aufgegriffen und nach einer volkswirtschaftlichen Übersicht durch Frau Dr. Schlepphorst vom IfM die rechtlichen und steuerrechtlichen Strukturen eines solchen „generational transfer“ in einem Doppelworkshop behandelt.

Workshops der Arge IWR I Deutscher Anwaltstag 2022

generational transfer

Unternehmensnachfolge intern und extern

Das Thema Unternehmensnachfolge oder besser „generational transfer“ ist hochaktuell.
Nach Studien des renommierten Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn gibt es fast 50.000 übergabereife Unternehmen pro Jahr in Deutschland. Eine KfW-Studie spricht sogar von fast 100.000. Den größten Anteil, etwa. 90%, nehmen hierbei kleinere Unternehmen (Umsatz unter 5 Mio. EUR) ein. Ähnlich verhält sich dies in anderen europäischen Ländern mit ebenso ausgeprägten mittelständischen Strukturen, wie z.B. Italien und der Schweiz. Allerdings ist es auch so, dass ein sehr hoher vom hundert Satz, dieser „generational transfer“ scheitert (fast 30%)!

Die Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht hat dieses Thema aufgegriffen und nach einer volkswirtschaftlichen Übersicht durch Frau Dr. Schlepphorst vom IfM die rechtlichen und steuerrechtlichen Strukturen eines solchen transfer in einem Doppel-workshop behandelt der sowohl die Themen der internen als auch der externen Nachfolge aus deutscher sowie schweizer und italienischer Sicht behandelte.

Rechtsanwalt Adi Seffer aus Frankfurt führte in die deutsche Rechtslage ein und moderierte die Workshops. Anhand eines Beispielfalls, der sowohl die internen wie die externen Möglichkeiten modellhaft skizzierte, wies Seffer auf die Besonderheiten der Weitergabe der Verantwortung innerhalb der Familie bzw. auf Möglichkeiten eines Verkaufs, sowie hybrider Formen hin. Satzung, Geschäftsführung und wichtige Verträge zu Finanzierern, wichtigen Kunden- und Lieferanten spielen ebenso wie das Erbrecht eine essenzielle Rolle. Die Vorbereitung auf einen Wechsel des „Seniors“ bzw. der älteren Generation ist nicht trivial, sondern erfordert viele Monate Vorbereitungsarbeit. Rechtsanwalt Maximilian Krämer, München ergänzte die steuerrechtlichen Aspekte vor allem hinsichtlich der Voraussetzungen der steuerfreien Übertragbarkeit von Betriebsvermögen. Sodann ging es mit Rechtsanwalt Dr. Markus Zwicky, Zug, Schweiz und Avvocato Mario Dusi, Mailand. Italien in Länder, die einen ähnlich hohen Anteil an Familienunternehmen haben, wie Deutschland.

Herausragend waren hier die Aspekte, dass Eltern in der Schweiz nicht mehr pflichtteilsberechtigt sind und es dort keine Erbschaftssteuer gibt. Avv. Dusi wies darauf hin, dass Italien das EU-Land mit dem höchsten Anteil an Führungskräften über 70 Jahren ist (29%). Ein Grund hierfür sind die besonders niedrigen Erbschaftssteuern aber wie in Deutschland auch, die fehlende professionelle Vorbereitung auf den „generational transfer“, der gerade im kleinen und mittleren Bereich zum Scheitern oder bei externen oder hybriden Lösungen zu unbefriedigend niedrigen Erlösen führt. In jedem Fall zeigt dieser statistische Wert, dass in den nächsten 10 Jahren 40% aller italienischen Unternehmen den transfer (intern oder extern) vollziehen müssen.

Zu den Möglichkeiten der externen Nachfolge führte Seffer mit einem Schaubild ein, welches die einzelnen Schritte und die Notwendigkeiten einer oft 12-18-monatige Vorbereitungszeit darstellte. Auch hier bot der Beispielsfall eines Familienunternehmens mit Betrieben in Deutschland, der Schweiz und Italien gutes Anschauungsmaterial, welches die Referenten trotz der komplexen Rechtsfragen sehr praxisorientiert und verständlich vorbrachten. Eine gelungene Veranstaltung, wie die auch zum Schluss des 2. Workshops noch hohe Teilnehmerzahl zeigte.

Kontakte knüpfen

Vernetzung

Wissens- und Erfahrungsschatz

Aus- und Fortbildung

Zusätzliche Qualifikation

Fachanwalt · Fachanwältin

Unternehmensnachfolge intern und extern

generational transfer

Das Thema Unternehmensnachfolge oder besser „generational transfer“ ist hochaktuell.
Nach Studien des renommierten Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn gibt es fast 50.000 übergabereife Unternehmen pro Jahr in Deutschland. Eine KfW-Studie spricht sogar von fast 100.000. Den größten Anteil, etwa. 90%, nehmen hierbei kleinere Unternehmen (Umsatz unter 5 Mio. EUR) ein. Ähnlich verhält sich dies in anderen europäischen Ländern mit ebenso ausgeprägten mittelständischen Strukturen, wie z.B. Italien und der Schweiz. Allerdings ist es auch so, dass ein sehr hoher vom hundert Satz, dieser „generational transfer“ scheitert (fast 30%)!

Die Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht hat dieses Thema aufgegriffen und nach einer volkswirtschaftlichen Übersicht durch Frau Dr. Schlepphorst vom IfM die rechtlichen und steuerrechtlichen Strukturen eines solchen transfer in einem Doppel-workshop behandelt der sowohl die Themen der internen als auch der externen Nachfolge aus deutscher sowie schweizer und italienischer Sicht behandelte.

Rechtsanwalt Adi Seffer aus Frankfurt führte in die deutsche Rechtslage ein und moderierte die Workshops. Anhand eines Beispielfalls, der sowohl die internen wie die externen Möglichkeiten modellhaft skizzierte, wies Seffer auf die Besonderheiten der Weitergabe der Verantwortung innerhalb der Familie bzw. auf Möglichkeiten eines Verkaufs, sowie hybrider Formen hin. Satzung, Geschäftsführung und wichtige Verträge zu Finanzierern, wichtigen Kunden- und Lieferanten spielen ebenso wie das Erbrecht eine essenzielle Rolle. Die Vorbereitung auf einen Wechsel des „Seniors“ bzw. der älteren Generation ist nicht trivial, sondern erfordert viele Monate Vorbereitungsarbeit. Rechtsanwalt Maximilian Krämer, München ergänzte die steuerrechtlichen Aspekte vor allem hinsichtlich der Voraussetzungen der steuerfreien Übertragbarkeit von Betriebsvermögen. Sodann ging es mit Rechtsanwalt Dr. Markus Zwicky, Zug, Schweiz und Avvocato Mario Dusi, Mailand. Italien in Länder, die einen ähnlich hohen Anteil an Familienunternehmen haben, wie Deutschland.

Herausragend waren hier die Aspekte, dass Eltern in der Schweiz nicht mehr pflichtteilsberechtigt sind und es dort keine Erbschaftssteuer gibt. Avv. Dusi wies darauf hin, dass Italien das EU-Land mit dem höchsten Anteil an Führungskräften über 70 Jahren ist (29%). Ein Grund hierfür sind die besonders niedrigen Erbschaftssteuern aber wie in Deutschland auch, die fehlende professionelle Vorbereitung auf den „generational transfer“, der gerade im kleinen und mittleren Bereich zum Scheitern oder bei externen oder hybriden Lösungen zu unbefriedigend niedrigen Erlösen führt. In jedem Fall zeigt dieser statistische Wert, dass in den nächsten 10 Jahren 40% aller italienischen Unternehmen den transfer (intern oder extern) vollziehen müssen.

Zu den Möglichkeiten der externen Nachfolge führte Seffer mit einem Schaubild ein, welches die einzelnen Schritte und die Notwendigkeiten einer oft 12-18-monatige Vorbereitungszeit darstellte. Auch hier bot der Beispielsfall eines Familienunternehmens mit Betrieben in Deutschland, der Schweiz und Italien gutes Anschauungsmaterial, welches die Referenten trotz der komplexen Rechtsfragen sehr praxisorientiert und verständlich vorbrachten. Eine gelungene Veranstaltung, wie die auch zum Schluss des 2. Workshops noch hohe Teilnehmerzahl zeigte.