Law – Made in Germany – Virtuelles Symposium zum kollektiven Rechtsschutz Teil 1
28. September 2020 – 12:30 - 17:00
Im ersten Programmteil, am 28. September 2020, werden die rechtlichen Vorgaben als auch die Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes in England, den USA und den Niederlanden sowie von europäischer Ebene besprochen. Des Weiteren soll die aktuelle Lage in Deutschland erörtert werden.
Am 5. Oktober 2020, möchten wir in einem zweiten Programmteil dann mit Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Verwaltung, Politik sowie Verbraucherschutz darüber diskutieren, wie die Richtlinie in Deutschland am besten umgesetzt werden kann.
Bei Teilnahme an beiden Programmteilen wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO über 6 Stunden ausgestellt, bei Teilnahme an einem der beiden Programmteile für 3 Stunden.
Das Symposium richtet sich an alle Interessierten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Symposium zum kollektiven Rechtsschutz am 28. September 2020 (Teil 1, Deutsch und Englisch ohne Verdolmetschung)
09:30 Uhr | Begrüßung Rechtsanwältin und Notarin Dr. Claudia Seibel, Vizepräsidentin DAV, Frankfurt |
09:40 Uhr | Law – Made in Germany Rechtsanwalt Dr. Jan Curschmann, Taylor Wessing, Hamburg |
09:50 Uhr | Europäische Vorgaben zum kollektiven Rechtsschutz Dr. Nils Behrndt, DG Just, Director for Consumers (Directorate E), Brüssel |
10:20 Uhr | Wo stehen wir beim kollektiven Rechtsschutz in Deutschland? Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting, emeritus, Universität Köln |
10:50 Uhr | Kleine Pause |
11:00 Uhr | Kollektiver Rechtsschutz in den Niederlanden Dennis Horeman, DeBrauw, Amsterdam (Englisch) |
11:30 Uhr | Kollektiver Rechtsschutz in England Prof. Vincent Smith, Assistant Professor at ESCP Business School, London (Englisch) |
12:00 Uhr | Kollektiver Rechtsschutz in den USA Christopher Boehning, Paul Weiss, New York (Englisch) |
12:30 Uhr | Schlusswort Rechtsanwalt Dr. Jan Curschmann, Taylor Wessing, Hamburg |
Zur Initiative „Law – Made in Germany“ haben sich der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Richterbund, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Notarverein, die Bundesnotarkammer und der Deutsche Industrie – und Handelskammertag e.V. zusammengeschlossen, um die deutsche Rechtsordnung und den Gerichts- und Schiedsstandort Deutschland für den internationalen Wirtschaftsverkehr attraktiver zu machen. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der Position des deutschen Rechts im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen. Die jährlichen Fachsymposien des DAV sollen spezielle Rechtsgebiete im internationalen Kontext vertiefen.