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Im ersten Programmteil, am 28. September 2020, werden die rechtlichen Vorgaben als auch die Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes in England, den USA und den Niederlanden sowie von europäischer Ebene besprochen. Des Weiteren soll die aktuelle Lage in Deutschland erörtert werden.

Am 5. Oktober 2020, möchten wir in einem zweiten Programmteil dann mit Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Verwaltung, Politik sowie Verbraucherschutz darüber diskutieren, wie die Richtlinie in Deutschland am besten umgesetzt werden kann.

Bei Teilnahme an beiden Programmteilen wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO über 6 Stunden ausgestellt, bei Teilnahme an einem der beiden Programmteile für 3 Stunden.

Das Symposium richtet sich an alle Interessierten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

>>Anmeldung Teil 1<<

>>Anmeldung Teil 2<<

Symposium zum kollektiven Rechtsschutz am 28. September 2020 (Teil 1, Deutsch und Englisch ohne Verdolmetschung)

09:30 Uhr Begrüßung
Rechtsanwältin und Notarin Dr. Claudia Seibel, Vizepräsidentin DAV, Frankfurt
09:40 Uhr Law – Made in Germany
Rechtsanwalt Dr. Jan Curschmann, Taylor Wessing, Hamburg
09:50 Uhr Europäische Vorgaben zum kollektiven Rechtsschutz
Dr. Nils Behrndt, DG Just, Director for Consumers (Directorate E), Brüssel
10:20 Uhr Wo stehen wir beim kollektiven Rechtsschutz in Deutschland?
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting, emeritus, Universität Köln
10:50 Uhr Kleine Pause
11:00 Uhr Kollektiver Rechtsschutz in den Niederlanden
Dennis Horeman, DeBrauw, Amsterdam (Englisch)
11:30 Uhr Kollektiver Rechtsschutz in England
Prof. Vincent Smith, Assistant Professor at ESCP Business School, London (Englisch)
12:00 Uhr Kollektiver Rechtsschutz in den USA
Christopher Boehning, Paul Weiss, New York (Englisch)
12:30 Uhr Schlusswort
Rechtsanwalt Dr. Jan Curschmann, Taylor Wessing, Hamburg

Zur Initiative „Law – Made in Germany“ haben sich der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Richterbund, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Notarverein, die Bundesnotarkammer und der Deutsche Industrie – und Handelskammertag e.V. zusammengeschlossen, um die deutsche Rechtsordnung und den Gerichts- und Schiedsstandort Deutschland für den internationalen Wirtschaftsverkehr attraktiver zu machen. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der Position des deutschen Rechts im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen. Die jährlichen Fachsymposien des DAV sollen spezielle Rechtsgebiete im internationalen Kontext vertiefen.

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