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Mit seiner Ansprache an die Föderale Versammlung am 15. Januar 2020 initiierte Präsident Putin eine umfangreiche Reform der russischen Verfassung von 1993. Die Änderungen sind trotz Verzögerungen durch die Corona-Pandemie nach dem parlamentarischen Verfahren, einem positiven Gutachten des Verfassungsgerichts und der Mehrheit bei einer Volksabstimmung schließlich am 04. Juli 2020 in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen zahlreiche Themen u.a. das Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander, die völkerrechtliche Einbindung des Landes und die Voraussetzungen für das Präsidentenamt, aber auch für hochrangige Tätigkeiten im Staatsdienst. Es werden weitere Verfassungsziele ergänzt. Die Grundstruktur der Verfassung wird nicht in Frage gestellt, dennoch wird die Verfassung erheblich verändert.

Namhafte Referenten aus Russland, Österreich und Deutschland werden ihre Sicht auf die Änderungen vorstellen, Folgen der Reform erläutern und Perspektiven aufzeigen.

Die Konferenz wird in hybrider Form stattfinden, die Teilnahme kann in Präsenz oder online erfolgen. Die Zahl der Plätze vor Ort ist coronabedingt begrenzt; es sind Hygieneregeln einzuhalten. Sollten die Beschränkungen verschärft werden, wird die Konferenz nur online stattfinden.

Es wird keine Tagungsgebühr erhoben, allerdings ist eine verbindliche Anmeldung notwendig. Für die Anmeldung zur Online-Teilnahme, nutzen Sie bitte diesen Link, Zugangsdaten werden Ihnen dann einige Tage vor der Konferenz zugesendet.

>Vollständiges Programm und Anmeldung<<