Symposium „Law Made in Germany”
29. März 2017 – 8:00 - 17:00
Durch das absehbare Ausscheiden Großbritanniens aus der EU schwindet die Attraktivität des Rechts- und Justizstandort Londons. Die Geschäfte auch im Rechtsdienstleistungsmarkt verlagern sich. Derzeit werben europäische Städte wie Amsterdam, Genf aber auch Frankfurt für sich als (Justiz-)Standorte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist Akteur der Initiative „Law-Made in Germany“ und wirbt für den Rechts- und Justizstandort Deutschland aber auch für das deutsche Recht als Wahlrechtsordnung im internationalen Rechtsverkehr.
Noch viel zu selten profitieren Akteure im internationalen Rechtsverkehr von fachlich wie auch fremdsprachlich hochqualifizierten Juristen in Deutschland und von dessen effektivem Prozessrecht. Häufig wird der Rechtsstandort Deutschland allein aus Gründen der Sprache gemieden. Dies zwingt nicht zuletzt die international aufgestellte und vernetzte deutsche Wirtschaft, sich auf unsichere und kostenträchtige ausländische Rechtsordnungen in ihren Außenhandelsbeziehungen einzulassen. Kammern für internationale Handelssachen mit englischer Gerichtssprache könnten den Rechtsstandort Deutschland für die globale Wirtschaft öffnen. Diese und andere Ideen diskutiert der Deutsche Anwaltverein u.a. mit Multiplikatoren aus der Wirtschaft (s. AnwBl 2016, 839).
unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Winfried Bausback,
Bayerischer Staatsminister der Justiz
Teilnehmergebühren: Die Teilnahmegebühr beträgt € 80,00 (einschl. Mittags- und Kaffeepausen), € 40,00 ermäßigt (Referendare und Studenten)
Anmeldungen: (nur online) bitte unter: www.anwaltakademie.de/anmeldung/law-made-in-germany
(Aufgrund begrenzter Raumkapazitäten werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.)
Stornierung: Bitte informieren Sie uns schriftlich bis zum 22. März 2017 über eine etwaige Verhinderung. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 17,50.
Fortbildungsbescheinigung: Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO erstellt.
Veranstalter: Deutscher Anwaltverein in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Unterstützer: Arbeitsgemeinschaften Internationales Wirtschaftsrecht, Syndikusanwälte, Münchener Anwaltverein
Programm.