
Russland und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
12. April 2016 – 19:00 - 23:00
Vortrag und anschließendem Berliner Stammtisch
Herr Prof. Dr. Blankenagel spricht über die Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts zur Verbindlichkeit der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das ist zum einen aktuell, weil die Entscheidung zur Umsetzungspflicht bei der JUKOS- Entscheidung des EGMR ansteht, zum anderen aber auch deswegen, weil es zwei neue Entscheidungen des BVerfG gibt, die sich auch um die Frage der Verfassung als Schleuse für das internationale Recht drehen. Insoweit wird es eine rechtsvergleichende Betrachtung sein.