Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht § 1 Name und Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV“. (2) Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist der Sitz des Deutschen Anwaltvereins. § 2  Ziele und Aufgaben (1) Die Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV fördert zur Unterstützung des und im Einvernehmen mit dem [...]