Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht § 1 Name und Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein“. § 2  Ziele und Aufgaben (1) Die Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein fördert als unselbständiges Organ des DAV zu seiner Unterstützung und im Einvernehmen mit dem DAV die sich [...]