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Werden deutsche Staatsbürger in Russland strafrechtlich verurteilt, haben sie in den meisten Fällen den Wunsch, baldmöglichst zur Verbüßung der Haftstrafe nach Deutschland überstellt zu werden. Die Gründe dafür liegen u.a. in den Haftbedingungen russischer Vollzugsanstalten und in sozialen Bindungen nach Deutschland. Dazu muss zunächst ein deutsches Gericht beschließen, dass das russische Urteil in einer deutschen Haftanstalt weiter vollstreckt werden kann. Danach muss ein russisches Gericht die Überstellung des deutschen Staatsbürgers für zulässig erklären. Auf Grund der schleppenden bilateralen Kommunikation zwischen den russischen und deutschen Justizbehörden gestalten sich die Überstellungsverfahren bisher recht langwierig.

Moderation: Tanja Galander, Vorstand der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.V.
Anschließend werden wir den Abend in einem Restaurant beschließen.
Ort: Restaurant Cinque, Reinhardt Straße 27d, 10117 Berlin