Optimale Franchise-Verträge – Rechtsrahmen und Gestaltung
27. November 2015 – 9:00 - 28. November 2015 – 17:00
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Rechtsanwälte und Firmenjuristen, die Franchise-Verträge erstellen und Franchise-Systeme rechtlich betreuen. Es ist auch für solche Unternehmen von Interesse, die erwägen, sich durch ein Franchise-Vertriebssystem neue Märkte zu erschließen oder die grenzüberschreitend tätig sind.
Thema:
Die Dozenten führen Sie durch Aufbau und Inhalt eines typischen Franchisevertrags. Das Seminar ist in zwei volle Tage aufgeteilt. Am ersten Tag werden Schwerpunktthemen des materiellen Franchise-Rechts abgehandelt, die für das Verständnis eines Franchisevertrags unerlässlich sind. Der zweite Tag befasst sich ausführlich mit den typischen Klauseln eines Franchise-Vertrags anhand der Rechtsprechung und des aktuellen Franchiserechts. Ferner werden auch die Besonderheiten bei internationalen Franchise-Verträgen (insbesondere Master-Franchiseverträge/Area Developer-Verträge/Direct-Franchising) dargestellt. Dabei wird auch auf Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht eingegangen.
Schwerpunkte:
Am ersten Seminartag wird auf folgende Themen eingegangen:
- Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
- AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
- Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
- Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchise-Nehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
- Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
- Impressumspflicht (Angabe von Identität und Anschrift des Unternehmers) nach der UWG-Novelle 2015
- Ausgleichsanspruch (insbesondere Joop-Entscheidung sowie Kamps-Entscheidung (2015) des BGH zur faktischen Kundenkontinuität)
Der zweite Seminartag befasst sich u. a. mit folgenden Vertragsklauseln eines typischen Franchise-Vertrags:
- Gebietsschutz/Internetvertrieb
- Preisbindungen
- Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
- Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Laufzeitklauseln
- Beendigungsmöglichkeiten
- Ansprüche bei Beendigung eines Franchise-Vertrags (Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch)
- Nachfolgeklauseln
- Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)
Dozenten:
Dr. Tom Billing, Rechtsanwalt, Berlin
Prof. Dr. Eckhard Flohr, Rechtsanwalt, Düsseldorf/Kitzbühel
Prof. Dr. Karsten Metzlaff, Rechtsanwalt, Berlin
Dr. Ilmo Pathe, Rechtsanwalt und Steuerberater, Wuppertal