EU-Beihilfenrecht
23. Oktober 2015 – 9:00 - 24. Oktober 2015 – 17:00
Internationales Wirtschaftsrecht §15 FAO – 7,5h
#Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Unternehmensjuristen.
Thema:
Staatliche Beihilfen – d. h. Subventionen für Unternehmen – sind seit langem von großer Bedeutung für fast alle Wirtschaftsbereiche. Vergleichsweise wenig bekannt ist dagegen, dass die Vergabe von Beihilfen durch das europäische Beihilfenrecht reguliert und von der Europäischen Kommission in Brüssel streng überwacht wird. Dabei kann sich das europäische Beihilfenrecht in der täglichen Praxis des Rechtsanwalts, Insolvenzverwalters oder Unternehmensjuristen in vielerlei Hinsicht auswirken.
Schwerpunkte:
- Grundzüge des europäischen Beihilfenrechts: Was sind staatliche Beihilfen? Was versteht man unter dem Privatinvestortest? Grundsatz des Verbots staatlicher Beihilfen und Ausnahmen
- Verfahrensrecht: Anmeldepflicht – wie wird eine Beihilfe angemeldet? Was ist das Durchführungsverbot? Ablauf des Verfahrens bei der Europäischen Kommission
- Rückforderung von Beihilfen: Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Verfahren, Höhe der Rückforderung, Absehen von Rückforderungen
- Europäisches Beihilfenrecht und deutsches Recht: Auswirkungen, Anwendung durch deutsche Gerichte sowie zivilrechtliche Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot
- Möglichkeiten für Wettbewerber: Beschwerde bei der Europäischen Kommission, Vorgehen vor deutschen Gerichten
Dozent:
Michael Jürgen Werner, LL.M., Rechtsanwalt, Brüssel