Für den Verkäufer waren und sind solche Erschwernisse oft unvermeidbar und außerhalb der eigenen Kontrolle. Sind sie aber auch unvorhersehbar? Art. 79 CISG adressiert die Frage der (Un-)Vorhersehbarkeit ausdrücklich, ebenso die Musterklausel der ICC. Auch die UNIDROIT Principles grenzen in Art. 7.1.7 ähnlich ab. In diesem Vortrag befassen wir uns damit, was dem Verkäufer im internationalen Handel abverlangt wird, bevor er ggf. auf Entlastung nach den Grundsätzen der höheren Gewalt hoffen kann.
Oliver Korte – Höhere Gewalt im internationalen Handel: Wann sind Lieferkettenstörungen (un)vorhersehbar?
Höhere Gewalt war lange Zeit ein wenig bedeutsames Thema. In den letzten Jahren aber wurde diese Rechtsfigur immer häufiger relevant und hat es bis in die Zeitungen gebracht: COVID, Suez-Blockade, Knappheit an Material und logistischen Ressourcen und Huthi-Angriffe auf Handelsschiffe sind Ereignisse der jüngeren Zeit, die weltweit Lieferanten an der vertragskonformen Erbringung ihrer Pflichten hinderten.
Deutsch-Portugiesischer Rechtsdialog zum weiteren Programm